Gemäß der aktuellen COVID-19-Verordnung bitten wir Sie folgendes zu beachten:
- Das Betreten unserer Räumlichkeiten ist nur mit FFP2-Maske möglich.
- Kommen Sie - wenn möglich - ohne Begleitperson.
NEU!
Ab 1. Juli 2022 MRT-Untersuchungen als Kassenleistung für KFA-Patient:innen
Mit Ausnahme der KFA, können wir MRT Untersuchungen nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In jedem Fall können unsere Honorarnoten bei allen Privatversicherungen, die ambulante Leistungen abdecken, eingereicht werden.